Neue Grenzen bei Minijobs ab Januar 2026 - Wenn du im Minijob oder Midijob tätig bist, sind die neuen Regelungen ab 1. Januar 2026 besonders relevant für dich. Die Bundesregierung hat die dynamische Geringfügigkeitsgrenze angepasst, die eng mit der Mindestlohnerhöhung verknüpft ist.
In diesem Beitrag erkläre ich dir alles, was du über die neuen Grenzen bei Minijobs ab Januar 2026 wissen musst, wie Midijobs eingeordnet werden, welche Auswirkungen die Änderungen auf dein Einkommen haben und worauf du als Arbeitnehmer achten solltest.
Business
16.10.2025
Neue Grenzen bei Minijobs ab Januar 2026: Das musst du wissen
Ab dem 1. Januar 2026 gelten neue Regelungen für Minijobs. Der Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro brutto pro Stunde, wodurch sich automatisch die dynamische Geringfügigkeitsgrenze für Minijobs anpasst.
Diese Grenze legt fest, wie viel du maximal pro Monat verdienen darfst, ohne deinen Status als geringfügig Beschäftigter zu verlieren.
Die neue Minijob-Grenze für 2026 liegt bei 603 Euro monatlich. Auf das Jahr gerechnet entspricht das einem Maximalverdienst von 7.236 Euro. Zusatzzahlungen wie Überstunden, Krankheitsvertretungen oder einmalige Prämien dürfen kurzfristig die Grenze überschreiten.
In Ausnahmefällen ist ein Einkommen von bis zu 8.442 Euro innerhalb von zwölf Monaten erlaubt, ohne dass sich dein Beschäftigungsstatus ändert.
Was ist ein Minijob und warum ist er relevant?
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung mit klar definierten finanziellen Grenzen. Typische Branchen sind Gastronomie, Handel und Dienstleistungen. Für dich als Arbeitnehmer bedeutet das:
. Du bist sozialversicherungsfrei, solange du unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze bleibst.
. Rentenversicherungsbeiträge zahlst du nur auf Antrag.
. Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sind gesetzlich geregelt.
Für Arbeitgeber sind Minijobs attraktiv, da nur Pauschalabgaben zu zahlen sind, statt der vollen Sozialversicherungsbeiträge. So bleibt dein Einkommen transparent, und dein Arbeitgeber kann die Personalkosten besser kalkulieren.
Midijob: Die Gleitzone zwischen Minijob und regulärer Beschäftigung
Wenn dein regelmäßiges Monatsgehalt die neue Minijob-Grenze von 603 Euro übersteigt, befindest du dich automatisch im Midijob-Bereich, auch Gleitzone genannt. Diese erstreckt sich von 603,01 Euro bis 2.000 Euro monatlich.
Im Midijob gelten gestaffelte Sozialversicherungsbeiträge:
. Du zahlst weniger als ein normaler Arbeitnehmer, der voll sozialversicherungspflichtig ist.
. Mit steigendem Einkommen erhöhen sich die Beiträge progressiv.
. Der Übergang in eine reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist fließend, ohne dass du plötzlich hohe Abgaben leisten musst.
So wird dein regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt berechnet
Für die Einordnung deines Jobs in Minijob oder Midijob wird das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt herangezogen. Dazu zählen:
. Grundlohn
. Sonderzahlungen
. Einmalprämien
. Zuschläge
Einmalige, unregelmäßige Zahlungen können kurzfristig die Geringfügigkeitsgrenze überschreiten, ohne dass sich dein Status ändert. Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, das regelmäßige Arbeitsentgelt korrekt zu ermitteln, um deinen Status als Minijobber oder Midijobber richtig einzuordnen.
Die dynamische Geringfügigkeitsgrenze und ihre Berechnung
Die dynamische Geringfügigkeitsgrenze orientiert sich am Mindestlohn. Seit Oktober 2022 wird sie anhand einer 10-Stunden-Woche berechnet. Die Formel lautet:
Mindestlohn × 130 ÷ 3
Mit dem Mindestlohn von 13,90 Euro ab Januar 2026 ergibt sich: 13,90 × 130 ÷ 3 = 603 Euro monatlich
Alles, was darüber hinausgeht, gehört zur Gleitzone, also zum Midijob.
Unvorhersehbares Überschreiten der Minijob-Grenze
Wenn dein Einkommen kurzfristig die Geringfügigkeitsgrenze überschreitet, z.?B. durch Krankheitsvertretung oder Bonuszahlungen, bleibt dein Job weiterhin ein Minijob.
. Das Überschreiten darf innerhalb von 12 Monaten höchstens in zwei Kalendermonaten vorkommen.
. Der Betrag darf die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten.
. Auf diese Weise kannst du flexibel bleiben, ohne deinen Status als Minijobber zu verlieren.
Mindestlohn und Minijobs: Die neue Verbindung
Die Anpassung des Mindestlohns auf 13,90 Euro pro Stunde beeinflusst die Verdienstgrenzen direkt:
. Monatliche Minijob-Grenze: 603 Euro
. Jahresentgelt im Minijob: 7.236 Euro
. Midijob-Untergrenze: 603,01 Euro
Für dich bedeutet das: Dein Arbeitgeber muss prüfen, dass dein Gehalt mindestens dem Mindestlohn entspricht und gleichzeitig unterhalb der Minijob-Grenze liegt, um die sozialversicherungsrechtliche Einstufung korrekt zu gestalten.
Rechte und Pflichten für Minijobber und Midijobber
Auch mit geringem Einkommen hast du Anspruch auf bestimmte Leistungen:
. Urlaubsanspruch: Proportional zu deinen Arbeitstagen
. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Gesetzlich abgesichert
. Beitragszahlung zur Rentenversicherung: Im Minijob nur auf Antrag, im Midijob automatisch gestaffelt
Es ist wichtig, dass du dein Einkommen regelmäßig prüfst, um deine Rechte zu wahren und die neuen Grenzen zu beachten.
Fazit – Neue Minijob-Grenze und Midijob-Regelung 2026
Ab 1. Januar 2026 gelten:
. Neue Minijob-Grenze: 603 Euro monatlich
. Jahresentgelt im Minijob: maximal 7.236 Euro
. Unvorhersehbares Überschreiten: bis 8.442 Euro innerhalb von 12 Monaten erlaubt
. Midijob-Grenze: 603,01 bis 2.000 Euro pro Monat
. Mindestlohn: 13,90 Euro pro Stunde
Diese Anpassungen geben dir klare Orientierung über Minijob, Midijob, Gleitzone und Mindestlohn. Plane dein Einkommen entsprechend, um keine unliebsamen Überraschungen zu erleben.
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